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Ausbildungsweg

Bundesgesetzblatt der Republik Österreich vom 25.06.2010

– Lehre “Hufschmied”-

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_186/BGBLA_2010_II_186.pdf

Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen – was ist zu beachten?

Wenn Sie beabsichtigen erstmals Lehrlinge aufzunehmen, müssen Sie vor deren Aufnahme bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag) einreichen. Die Lehrlingsstelle ist gesetzlich verpflichtet, unter Mitwirkung der Arbeiterkammer zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung gegeben sind.

Jedes Bundesland hat ähnliche/ abweichende Voraussetzungen:
Wien:
bestandene Ausbilderprüfung (mit einem WIFI-Kurs zur/zum Lehrlingsausbilder/in)
Werkstatt muss vorhanden sein
und von der Lehrlingsstelle wir die Fachliche Kompetenz überprüft, dies wird aber in der Zukunft schwierig werden, da es keine Gewerbeprüfung mehr gibt!!!!!

Wir vom Hufschmiedeverband ( Kurt Fabsics Lehrlingsausbilder erster Stunde in Wien) arbeiten mit dem Fachbereich Lehrlingsstelle-Betriebsservice der WKÖ zusammen, um hier in Zukunft die qualifizierte Ausbildung sicher zu stellen.

Wenn diese Hürde erledigt ist und wenn Sie sich entschlossen haben, einen bestimmten Lehrling aufzunehmen, müssen Sie den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes anmelden. Die Anmeldung hat nach dem Berufsausbildungsgesetz binnen drei Wochen ab Aufnahme des Lehrlings zu erfolgen. Anmeldeformulare erhalten Sie in der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes.

Für weitere Unterstützung: kurt.fabsics@gmail.com